Wahlärztin

Meine Ärztin hat Zeit für mich.

Meine ärztlichen Leistungen werden nicht direkt mit der Krankenkasse verrechnet. Meine Behandlung steht demnach nicht nur Versicherten einer einzigen Krankenkasse zur Verfügung, sondern kann von Versicherten aller Kassen in Anspruch genommen werden (=Wahlärztin). Der zusätzliche Benefit für meine Patientinnen dabei ist, dass ich auch keinen durch die Versicherungsträger auferlegten Einschränkungen bei meinen Leistungen unterliege. Sie erhalten dadurch eine individuellere Behandlung und ich kann mir mehr Zeit für Ihre Anliegen nehmen.

 

KOSTENERSATZ

Nachdem Sie meine Honorarnote bezahlt haben, können Sie den bezahlten Originalbeleg bei Ihrer Krankenversicherung/Zusatzversicherung einreichen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Je nach Versicherung wird Ihnen ein Teil oder der gesamte Betrag der Honorarnote rückerstattet.